Unbürokratischere Hilfe für Conterganopfer
Berlin: (hib/AW) Die spezifischen Bedarfe von Conterganopfern soll zukünftig durch pauschale Leistungen und ohne spezielle Anträge gedeckt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vor (18/10378). Zudem sieht die Gesetzesnovelle vor, das problematische Abgrenzungsfragen bei der Gewährung von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe entfallen, die das Verwaltungsverfahren belastet und Entscheidungen verzögert hatte. Die freiwerdenden Verwaltungskapazitäten sollen in der Conterganstiftung zur besseren Beratung der Opfer genutzt werden.
Die Lebenssituation contergangeschädigter Menschen sei durch die Auswirkungen ihrer Behinderung mit Folge- und Spätschäden geprägt, heißt es in der Gesetzbegründung. Die Verluste von Fähigkeiten und Fertigkeiten der älter werdenden Betroffenen hätten sich in den letzten Jahren weiter beschleunigt. Etwa 2.700 Menschen gelten als leistungsberechtigt nach dem Conterganstiftungsgesetz. Mit der Gesetzesänderung sollen Konsequenzen aus der Evaluation des Dritten Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz aus dem Jahr 2013 gezogen werden. Diese hatte ein erhebliches Verbesserungspotential in den Verfahren zur Gewährungen von Leistungen festgestellt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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