Conterganstiftungsgesetz ist umstritten
Berlin: (hib/AW) Die geplante Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes stößt bei Betroffenen und Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Während die geplante Pauschalierung von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe von Contergangeschädigten auf weitreichende Zustimmung stößt, wird die geplante Neuregelung von Kompetenzen zwischen Stiftungsvorstand und Stiftungsrat skeptisch bis ablehnend bewertet. Dies wurde während einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/10378) deutlich.
Die Gerontologin Christina Ding-Greiner von der Universität Heidelberg bestätigte, dass der Gesetzentwurf in umfassender Weise Entwicklungen und Probleme, die die Evaluation des Conterganstiftungsgesetzes aufgezeigt hätten, berücksichtige. Durch die geplante Pauschalierung würden auch contergangeschädigte Menschen berücksichtigt, die aufgrund einer geringen vorgeburtlichen Schädigung eine niedrigere Schadenspunktezahl aufweisen, aber infolge schwerer Folgeschäden heute in hohem Maß an Schmerzen und Einschränkungen leiden. Margit Hudelmaier, Mitglied des Stiftungsvorstands, bezeichnete die Pauschalierung von Leistungen als den „einzig richtigen Weg“. Allerdings sprach sie sich für einen möglichst niedrigen Sockelbetrag aus. Ein hoher Sockelbetrag führe zu einer Schlechterstellung der Hochgeschädigten, da es für sie dann schlicht weniger zu verteilen gäbe aus dem jährlichen Topf von 30 Millionen Euro für spezielle Bedarfe.
Für die Pauschalierung sprach sich auch der Vorsitzende des Bundesverbands Contergangeschädigter, Georg Löwenhauser, aus. Conterganschädigungen hätten sehr individuelle Ausprägungen Für Außenstehende sei deshalb kaum zu beurteilen, welche besonderen Leistungen die Geschädigten benötigen, argumentierte er. Ebenso sprachen sich Christian Stürmer, Mitglied des Stiftungsrates, und der Rechtsanwalt Oliver Tolmein für die Pauschalierung aus.
Andreas Meyer, Mitglied des Stiftungsrates und Vorsitzender des Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer, hingegen sprach sich gegen das im Gesetzentwurf vorgesehene System der Pauschalierung aus. Eine Pauschalierung anhand der Schadenspunktetabelle mit Sockelbetrag stelle eine Kürzung des Leistungssystems zur Deckung spezifische Bedarfe dar. Eine angemessene Pauschalierung wäre nur bei einem Sockelbetrag von 20.000 Euro für jeden der 2.700 leistungsberechtigten und einer damit verbundenen Erhöhung der jährlichen Mittel für spezielle Bedarfe von 30 Millionen auf 54 Millionen Euro möglich.
Höchst strittig war zwischen allen Sachverständigen die geplante Neuregelung von Kompetenzen zwischen Stiftungsrat und Stiftungsvorstand. Mehrheitlich sprachen sie sich dafür aus, die Reform der Stiftungsorganisation aus der Novellierung herauszunehmen und nach einer eingehenden gründlichen Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich zu regeln.
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