Forstämter sollen weiter beraten dürfen
Berlin: (hib/EIS) Waldeigentümer sollen weiterhin bei Waldpflegemaßnahmen durch staatliche Förster beraten und betreut werden dürfen. Die Bundesregierung legt dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (18/10456) vor, der den Waldbesitzern die Inanspruchnahme sogenannter vorgelagerter Dienstleistungen durch die Forstämter rechtlich ermöglichen soll. Dies betreffe vor allem waldbauliche Maßnahmen, die der eigentlichen Holzvermarktung bis zur Bereitstellung und Registrierung des Rohholzes vorgelagert seien. Als eine solche Maßnahme wird beispielsweise das Markieren von Bäumen verstanden, die im Vorfeld einer Holzernte geschlagen oder erhalten werden sollen. Erforderlich wurde die gesetzliche Klarstellung, weil nach einem Beschluss des Bundeskartellamtes die derzeit geübte Praxis der Vermarktung des Holzes aus öffentlichen und privaten Wäldern durch die Forstämter in Baden-Württemberg kartellrechtlich für unzulässig erklärt worden war.
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