Überprüfung bei Flughafen-Personal
Berlin: (hib/STO) Bei Fluggastkontrollen eingesetztes Personal muss nach Angaben der Bundesregierung grundsätzlich schon vor Beginn der Ausbildung zuverlässigkeitsüberprüft sein. Eine Tätigkeit im Rahmen der Fluggastkontrolle ohne gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung sei nicht zulässig, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10354(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10122(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Danach erfolgt grundsätzlich bei allen Personen, die nicht nur gelegentlich Zugang zu Sicherheitsbereichen an Flughäfen haben, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Diese entfalle ausnahmsweise, wenn der Betroffene einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung oder der „erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen“ gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterliegt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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