Überprüfung bei Flughafen-Personal
Berlin: (hib/STO) Bei Fluggastkontrollen eingesetztes Personal muss nach Angaben der Bundesregierung grundsätzlich schon vor Beginn der Ausbildung zuverlässigkeitsüberprüft sein. Eine Tätigkeit im Rahmen der Fluggastkontrolle ohne gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung sei nicht zulässig, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10354) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10122).
Danach erfolgt grundsätzlich bei allen Personen, die nicht nur gelegentlich Zugang zu Sicherheitsbereichen an Flughäfen haben, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Diese entfalle ausnahmsweise, wenn der Betroffene einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung oder der „erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen“ gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterliegt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)