Warenhaus im Naturschutzgebiet
Berlin: (hib/PJA) In den Kerngebieten des Naturschutzgroßvorhabens „LIK.Nord“ in der Region Neunkirchen/Illingen im Saarland dürfen keine Bebauung, kein Abbau von Bodenschätzen sowie keine Errichtung von Freizeitanlagen oder anderen infrastrukturellen Maßnahmen erfolgen. Darauf hätten sich in einer Verwaltungsvereinbarung unter anderem die Gemeinden, das Land und die Industriekultur Saar verpflichtet, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (18/10339) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10174) zur „Ansiedlung eines großflächigen Warenhauses“ im Naturschutzgebiet.
Der Bundesregierung beziehungsweise dem Bundesamt für Naturschutz lägen demnach bislang weder Antrag noch Unterlagen für eine Ausgliederung von Flächen aus dem Naturschutzgebiet vor. Die Bundesregierung habe zudem keine Kenntnis, ob und inwieweit Biotope durch den Bau eines Warenhauses in dem Naturschutzgroßvorhaben „LIK.Nord“ betroffen wären.
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