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30.11.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 699/2016

Agrarausschuss stimmt für Liquiditätshilfen

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft bereitet den Weg für finanzielle Beihilfen an die Milchbauern vor. Die Abgeordneten haben am Dienstagnachmittag in einer Sondersitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Annahme des Gesetzentwurfs zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (18/10237) im Plenum empfohlen. Das sogenannte Milchmarktsondermaßnahmengesetz soll die Rechtsgrundlage dafür schaffen, Liquiditätshilfen in einer Höhe von 116-Millionen Euro ab Februar 2017 an jene Milchwirte auszuzahlen, die ihre Mengenproduktion nicht steigern. Diese Maßnahme soll zu einer Reduzierung der Milchgesamtmenge führen und zur Stabilisierung der Preise auf dem Rohstoffmarkt beitragen, um den Unternehmen die kostendeckende Produktion von Milch zu ermöglichen. „Die schwierige Marktsituation ist trotz positiver Vorzeichen nicht vorüber“, hieß es dazu seitens der Bundesregierung. Das Hilfsprogramm soll sich zu je 58 Millionen Euro aus Mitteln der Europäischen Union und des Bundeshaushaltes zusammensetzen. Die Änderung der marktordnungsrechtlichen Vorschriften soll für das Vorhaben die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene schaffen. Die Sondersitzung war erforderlich geworden, um das Gesetzespaket fristgerecht im Dezember im Bundesrat vorlegen und die Hilfen zu Beginn des kommenden Jahres auszahlen zu können.

Darüber hinaus wurde eine Änderung des Einkommensteuergesetzes befürwortet, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nachträglich für drei zurückliegende Jahre die Glättung von Gewinnschwankungen zu ermöglichen. Die Regelung soll bis zum Jahr 2022 gelten und dann auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Begründet wird die Maßnahme damit, dass unter anderem Ernteausfälle infolge des Klimawandels vermehrt zu schwankenden Gewinnen und schlechten Ertragslagen führen würden. Die Ausweitung der Gewinn- und Tarifglättung soll den Land- und Forstwirten zu mehr Planungssicherheit verhelfen.

Dass sich der Milchmarkt allmählich auf dem Weg der Besserung befinde, stellte auch die Union fest. Angesichts der enormen finanziellen Verluste der Bauern im letzten Jahr sei das Hilfsprogramm allerdings wichtig. Es sei zudem gut, dass das Programm durch den Bundeshaushalt noch einmal verdoppelt wurde. Die Möglichkeit der Gewinnglättung könne darüber hinaus den Betrieben in Zukunft helfen. Der Mittelaufstockung stimmten die Sozialdemokraten ebenfalls zu, jedoch trug die Fraktion den Eingriff in das Einkommenssteuerrecht nur zurückhaltend mit. „Das ist kein geeignetes Instrument zur Krisenbekämpfung“, hieß es in der SPD. Der Ansatz zur Lösung der Probleme müsse in Zukunft in den Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern, Molkereien und Handel gesucht werden. Die Linke bezeichnete die Möglichkeit der Gewinnglättung sogar als problematisch, denn das könnte für die Bauern auch jahrelange Steuernachzahlungen zur Folge haben. Zwar äußerte die Fraktion Zustimmung zum Liquiditätsprogramm, sah aber darin noch keine Lösung der Probleme. Auch die Grünen wollten über die Liquiditätshilfen nicht streiten, kritisierten aber die Gewinnglättung als ungeeignet. Begründet wurde die ablehnende Haltung damit, dass für eine sehr kurze Zeit ein sehr gravierender Eingriff in die Einkommenssteuergesetzgebung vorgenommen werde, der Sondertatbestände schaffe und von anderen Branchen ebenfalls eingefordert werden könnte. Der Wunsch der Oppositionsfraktionen, über beide Maßnahmen voneinander getrennt abzustimmen, war im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrags durch die Koalitionsmehrheit abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Donnerstagabend abschließend im Plenum beraten.

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