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30.11.2016 Gesundheit — Ausschuss — hib 701/2016

Begehrter Innovationsfonds

Berlin: (hib/PK) Der mit dem Versorgungsstärkungsgesetz 2015 beschlossene Innovationsfonds ist offensichtlich sehr begehrt. Die ersten Vorhaben zur Förderung stünden jetzt fest, heißt es in einem aktuellen Bericht der Bundesregierung an den Gesundheitsausschuss. Die hohe Zahl der eingegangenen Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Milliarden Euro zeige, dass der Fonds gut angenommen werde. Gefördert werden Projekte zu neuen Versorgungsformen sowie zur Versorgungsforschung.

Für die neuen Versorgungsformen steht ein jährliches Fördervolumen in Höhe von 225 Millionen Euro zur Verfügung. Hier seien insgesamt 227 Anträge eingegangen. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) habe im Oktober 29 Projekte aus der ersten Förderwelle ausgewählt. Zu den Themenschwerpunkten zählen unter anderem Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gegenden sowie die medizinische Versorgung mit Hilfe von Telemedizin, Telematik und E-Health. Über weitere Projektanträge der zweiten Förderwelle soll im Frühjahr 2017 entschieden werden.

Das Fördervolumen für die Versorgungsforschung umfasst jährlich 75 Millionen Euro. Aufgrund der guten Projektanträge würden die Mittel ausgeschöpft, heißt es in dem Bericht weiter. Es seien insgesamt 296 Projektskizzen eingegangen. In 142 Fällen seien die Initiatoren aufgefordert worden, einen Vollantrag einzureichen. Hinzu kämen weitere Projektanträge aus dem Bereich der Evaluation. Aus 161 Projekten habe der Innovationsausschuss dann 62 Vorhaben ausgewählt.

Mit der Gesetzesnovelle hat der G-BA den Auftrag erhalten, Projekte zu fördern, die sich mit neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung befassen. Ziel des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Das Fondsvolumen liegt in den Jahren 2016 bis 2019 bei jeweils 300 Millionen Euro, wobei 75 Prozent der Mittel in die Förderung neuer Versorgungsformen fließen und 25 Prozent in die Förderung der Versorgungsforschung. Die Gelder werden von den gesetzlichen Krankenkassen und dem Gesundheitsfonds bereitgestellt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet die Finanzmittel.

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