Beratungsbedarf beim Rechtsbehelfsgesetz
Berlin: (hib/SCR) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben ihre Beratungen zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzs noch nicht abgeschlossen. Die geplante Befassung mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9526, 18/9909) im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wurde am Mittwochmorgen daher vertagt. Vertreter der Koalition zeigten sich zuversichtlich, in der nächsten Sitzungswoche die Ausschussberatung durchführen zu können.
Durch den Gesetzentwurf sollen Umweltverbände künftig umfassender in Umweltangelegenheiten klagen können. Dazu sollen unter anderem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung an europa- und völkerrechtliche Vorgaben angepasst werden. Handlungsbedarf besteht laut Begründung, weil die deutsche Umsetzung der Aarhus-Konvention der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN ECE) von der 5. Vertragsstaatenkonferenz in zwei Punkten als völkerrechtswidrig gerügt wurde. Änderungen seien auch durch Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes geboten, schreibt die Bundesregierung.
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