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30.11.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 701/2016

Zustimmung für Hilfen für die Dorschfischer

Berlin: (hib/EIS) Die Dorschfischer in der Ostsee sollen Zugang zu EU-Hilfen erlangen und die Bundespolizei sowie der Zoll sollen die seewärtige Fischereiaufsicht wahrnehmen können. Das hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwochmorgen bei der Abstimmung über die Änderung des Seefischeigesetzes (18/9466) befürwortet. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten die Abgeordneten für die Annahmeempfehlung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung im Plenum. Mit der Änderung soll das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermächtigt werden, durch eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Behörden der Zollverwaltung oder der Bundespolizei ganz oder teilweise die Fischereiaufsicht seewärts der äußeren Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik zu übertragen. In diesem Zusammenhang muss das BMEL die Zusammenarbeit der entsprechenden Behörden mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) regeln. Die Bundesanstalt ist eine Behörde des Bundes, die über rund 1.200 Mitarbeiter in ganz Deutschland und auf See verfügt, und setzt die Bestimmungen der gemeinsamen EU-Agrar- und Fischereipolitik und die damit verbundenen Kontrollvorgaben durch. Weil der Zoll und die Bundespolizei die Aufsicht im Zusammenhang mit ihren Aufgaben zur See ebenfalls ausüben können, würde im Falle einer Aufgabenübertragung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand entstehen, heißt es im Regierungsentwurf, der damit einen Vorschlag des Bundesrates aufgreife. Neben diversen Angleichungen des Seefischereigesetzes an das geltende Fischereirecht der Europäischen Union bereite die Änderung auch die rechtliche Grundlage für finanzielle Hilfsmaßnahmen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für die deutschen Dorschfischer. Nachdem im Spätsommer diesen Jahres die Ostsee-Anrainerstaaten eine Kürzung der Fangquoten um die Hälfte in der westlichen Ostsee und um ein Viertel in der östlichen Ostsee beschlossen hatten, sollen aus dem Fonds Hilfsmaßnahmen zur vorübergehenden und endgültigen Stilllegung von Kuttern gefördert werden können. Damit dies schnell möglich ist, soll der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Die Notwendigkeit der zügigen Änderung des Seefischereigesetzes im Hinblick auf die Unterstützung der Dorschfischer wurde von allen Fraktionen einhellig geteilt. „Die EU-Zahlungen müssen schnell ermöglicht werden, weil das im Sinne der Fischer ist“, hieß aus der CDU/CSU-Fraktion. Kritsch sahen die Abgeordneten hingegen die Regelung zur Übertragung der Fischereiaufsicht auf den Zoll und die Bundespolizei an. Die Union stellte allerdings fest, dass die BLE „weiterhin den Hut auf hat“. Die Sozialdemokraten bescheinigten dem Regierungsentwurf einen „Webfehler“. Es sei zu viel von den Zöllnern verlangt, über Fischsorten und Strukturen von Fangnetzen bei Kontrollen befinden zu müssen. Auch die Linke monierte, dass die Zollverwaltung nicht die richtige Adresse für diese Aufgabe sei. Der Bundesanstalt sollte mehr Personal zugesprochen werden, wenn die Kapazitäten zur Erledigung der Kontrollpflichten nicht ausreichen. Die Grünen befürchten, dass es mit der Verabschiedung des Gesetzes zu einem Durcheinander kommen könnte. Zudem monierte die Fraktion, dass die Erfahrungen hinsichtlich der Artenschutzkontrolle durch den Zoll auf dem Festland schon nicht so erfolgreich seien. Die Bundesregierung entgegnete der Kritik, dass die Durchführung der Seefischereiaufsicht durch den Zoll bereits bewährte Verwaltungspraxis sei. Seit dem Jahr 1978 sei der Zoll berechtigt, Fischer auf See zu kontrollieren. Nachdem im Rahmen einer Novelle des Seefischereigesetzes im Jahr 2011 ein Fehler gemacht worden war, soll die Regelung nun wieder in das Gesetz aufgenommen werden. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Donnerstagnachmittag im Plenum debattiert und namentlich abgestimmt.

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