Regeln für Einsatz bewaffneter Drohnen
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unterstützt eine US-Initiative zur Reglementierung zur Nutzung und zum Export von bewaffneten und bewaffnungsfähigen unbemannten Drohnen. Wie sie in ihrer Antwort (18/10379) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10070) schreibt, hätten sich bisher 44 Staaten, darunter Deutschland, einer Erklärung im Rahmen der US-Initiative angeschlossen und sich damit zu einer Reihe von Prinzipien bekannt. „Sie unterstreichen die Geltung des Völkerrechts beim Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge, betonen die Bedeutung eines verantwortungsvollen Vorgehens beim Export solcher Systeme unter Beachtung einschlägiger Exportkontroll- und Nichtverbreitungsregime und heben die Bedeutung von Transparenz hinsichtlich der Ausfuhr von Rüstungsgütern im Allgemeinen und unbemannten Luftfahrzeugen im Besonderen hervor.“
Die gemeinsame Erklärung ersetze nicht die von den USA ebenfalls vorgeschlagene Entwicklung internationaler Standards bezüglich der Ausfuhr und Nutzung bewaffneter oder bewaffnungsfähiger unbemannter Luftfahrzeuge, „vielmehr solle sie ein Momentum für die Diskussion solcher internationalen Standards schaffen“, heißt es in der Antwort weiter. Zusammen mit der Arbeit in den einschlägigen Exportkontrollregimen und dem Engagement für die Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) sei die Initiative ein wichtiger Baustein, um Ausfuhr und Nutzung solcher Waffensysteme zu reglementieren.
Zu den 44 die Erklärung unterstützenden Nationen gehören laut Antwort neben den Vereinigten Staaten unter anderem die EU-Mitglieder mit den Ausnahmen Dänemark, Frankreich, Kroatien und Republik Zypern. Weitere die Erklärung unterstützende Staaten seien unter anderem Argentinien, Australien, Brasilien, Japan, Kanada, Mexiko und Südafrika, nicht jedoch die ständigen UN-Sicherheitsratsmitglieder China und Russland.
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