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30.11.2016 Auswärtiges — Antwort — hib 704/2016

Kein Flüchtingsabkommen mit Ägypten

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung sind nach eigener Auskunft keine Pläne auf EU-Ebene zur flüchtlingspolitischen Kooperation zwischen der EU und Ägypten „nach dem Vorbild der EU-Türkei-Erklärung bekannt“. Die Europäische Kommission habe im Juni 2016 vielmehr mitgeteilt, mit den Drittstaaten Niger, Nigeria, Senegal, Äthiopien und Mali Migrationspartnerschaften zu verfolgen, heißt es in der Antwort (18/10437) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10121). Die Bundesregierung setzt sich gleichwohl dafür ein, die migrationspolitische Zusammenarbeit auch mit Ägypten zu intensivieren. „Zum Schutz der EU-Außengrenzen, zur Bekämpfung von Fluchtursachen und für eine bessere Gestaltung und Steuerung von Migration ist es nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich notwendig, mit Nachbarländern einen Dialog zu führen und die migrationspolitische Zusammenarbeit zu verstärken. Das gilt auch mit Blick auf Ägypten.“

Besorgt zeigt sich die Bundesregierung über die menschenrechtliche Lage in Ägypten. „Es gibt zahlreiche Fälle von willkürlichen Verhaftungen, von Haft ohne Anklage und von Prozessen, die rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügen“, heißt es in der Antwort weiter. Es gebe zudem glaubhafte Berichte über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam und von Verschwindenlassen. „Neben den Anhängern der Muslimbrüder geraten zunehmend Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter, Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentenvertreterinnen und -vertreter, Künstlerinnen und Künstler und friedlich Demonstrierende in den Fokus der Sicherheitsdienste.“ Menschenrechtsorganisationen seien zudem im Jahr 2016 verstärkt Ziel von repressiven Maßnahmen wie Kontosperrungen, Ausreiseverboten und Ermittlungen geworden.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass Ägypten nicht zu den Hauptherkunftsländern der über das Mittelmeer ankommenden Personen gehöre. „Nach Kenntnis der Bundesregierung ist Ägypten bislang hauptsächlich Transitland für Migranten aus anderen afrikanischen Staaten sowie Aufnahmeland von syrischen Flüchtlingen, deren Zahl vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) auf etwa 250.000 geschätzt wird“, heißt es weiter.

„Für Migrantinnen und Migranten aus Ägypten sind nach Kenntnis der Bundesregierung wirtschaftliche Gründe (Arbeitslosigkeit, niedrige Einkommen und ähnliches) das wichtigste Motiv.“ Dies gehe auch aus einer im Jahr 2016 veröffentlichten Studie des Nationalen Koordinationskomitees zur Verhütung und Bekämpfung irregulärer Migration der ägyptischen Regierung hervor, in deren Rahmen 1.000 ägyptische Jugendliche befragt worden seien.

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