Disput um Datenspeicherung vor Zensus
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung stimmt den Vorschlägen des Bundesrates zum Entwurf eines „Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021“ (18/10458) nur zu einem Teil zu. Dies geht aus der als Unterrichtung (18/10484) vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf hervor.
Danach lehnt die Bundesregierung unter anderem den Vorschlag ab, dass „zu allen im Melderegister gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohnern die personenbezogenen Merkmale Familienname, Geburtsname, Vornamen und Geburtsdatum für einen längerfristigen Zeitraum, bis Ende 2020, gespeichert und für Datenüberprüfungen verwendet werden“ sollen. Eine solche Ausweitung des Merkmalsumfangs um personenbezogene Daten stehe nicht im Einklang mit dem Ziel einer möglichst grundrechtsschonenden Ausgestaltung des Zensus 2021, argumentiert die Bundesregierung in der Vorlage.
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