+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

01.12.2016 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 712/2016

Länder wollen keine Kosten übernehmen

Berlin: (hib/HLE) Sollte das Vermögen des Fonds für die Kosten der Entsorgung radioaktiver Abfälle nicht ausreichen, erwarten die Länder, „dass die Bundesregierung für die Finanzierung der Kosten zur Entsorgung radioaktiver Abfälle Sorge trägt“. Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass die Länder nicht zur Finanzierung herangezogen werden. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der Länder an etwaigen Mehrkosten müsse dauerhaft ausgeschlossen werden, heißt es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/10482) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (18/10353).

Die Länder äußern Zweifel, ob mit den Zahlungen der Kraftwerksbetreiber die Kosten für alle Schritte der nuklearen Entsorgung gedeckt sein werden. Wegen des Zinsrisikos könnten aus einer niedrigeren Verzinsung der eingezahlten Mittel erheblich höhere Kosten für die Entsorgung entstehen. Außerdem erwartet der Bundesrat, dass die Klagen der Betreiber vor Inkrafttreten des Gesetzes zurückgenommen werden.

Die Bundesregierung versichert in ihrer Gegenäußerung, dass sie sich bei den Betreibern für eine Zurücknahme der Klagen einsetzt. Zur Finanzierung erklärt die Regierung, mit dem Gesetzentwurf würden sich keine Änderungen an der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ergeben. Zu weiteren Vorschlägen des Bundesrates äußert sich die Bundesregierung unterschiedlich.

Marginalspalte