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06.12.2016 Auswärtiges — Antwort — hib 721/2016

Erwerb von Staatsbürgerschaften

Berlin: (hib/AHE) Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sieht keinen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gegen einen Geldbetrag oder Investitionen vor. Andere EU-Mitglieder, darunter unter anderem Malta, Zypern, Bulgarien und Rumänien sehen eine solche Möglichkeit vor, diese sei jedoch jeweils an einer Reihe von Bedingungen geknüpft, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10324) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9968). Zu den Voraussetzungen gehörten demnach unter anderem der Kauf einer Immobilie oder eine größere Investitionen, im Falle Rumäniens auch ein mehrjähriger Mindestaufenthalt. Andere EU-Mitglieder würden für solche Fälle befristete, teils mehrjährige Aufenthaltstitel vorsehen.

In Deutschland biete das Ausländerrecht Angehörigen von Drittstaaten die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zu erhalten. „Dafür muss ein wirtschaftliches Interesse oder eine regionales Bedürfnis bestehen, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein“, schreibt die Bundesregierung weiter. Niederlassungsabkommen würden völkerrechtliche Vergünstigungen vorsehen. „Diese Regelung ist gewöhnlicher Bestandteil des deutschen Ausländerrechtes und in einer Vielzahl von Fällen angewandt worden“, schreibt die Bundesregierung und betont, dass sie sich die von den Fragestellern verwendete Formulierung „Verkauf von Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen“ nicht zu Eigen mache.

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