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08.12.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Verordnung — hib 723/2016

Weniger Lärmschutz an Sportanlagen

Berlin: (hib/SCR) An Sportanlagen sollen während der Ruhezeiten künftig weniger strenge Lärmgrenzwerte gelten. Ein Verordnungsentwurf der Bundesregierung (18/10483) zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung sieht vor, die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr um fünf Dezibel zu erhöhen. Damit gelten für diese Zeiten die gleichen Richtwerte wie tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. Unberührt bleiben die morgendlichen Ruhezeiten.

Als Begründung führt die Bundesregierung mit Verweis auf Aussagen von Kommunen und Sportverbänden an, dass durch die aktuell geltenden Richtwerte beispielsweise Nutzungszeiten von Sportanlagen beschränkt worden seien. Zudem hätten Vereine die Zahl von Jugendmannschaften nach Anwohnerbeschwerden begrenzen müssen.

Laut Begründung sollen die bisherigen Beurteilungszeiträume der Ruhezeiten aber erhalten werden. Damit soll es weiterhin nicht möglich sein, lärmintensive Zeiten innerhalb der Ruhezeiten mit lärmarmen Zeiten außerhalb davon zu verrechnen. „Hierdurch können unzumutbare Lärmzunahmen zulasten der Nachbarn vermieden werden“, schreibt die Bundesregierung.

Der Verordnungsentwurf sieht zudem Richtwerte für die geplante neue Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ vor. Weiterhin soll die Regelung für Sportanlagen, die vor 1991 genehmigt wurden oder die ohne Genehmigung errichtet werden konnten, konkretisiert werden. Geregelt werden soll, welche Umbauten oder Änderungen zulässig sind, damit die entsprechende Anlage weiterhin den „Altanlagenbonus“ nutzen kann, der eine Grenzwertüberschreitung ermöglicht.

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