Extremisten bei Flüchtlingshilfe
Berlin: (hib/STO) Erkenntnisse der Bundesregierung über Aktivitäten von extremistischen Personen beziehungsweise Zusammenschlüssen im Bereich der Flüchtlingshilfe sind ein Aspekt der Antwort der Bundesregierung (18/10562) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10302). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind im Phänomenbereich „Ausländerextremismus“, bezogen auf die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK), in Deutschland „mehr als 100 Fälle bekannt geworden, bei denen durch der PKK zuzurechnende Personen Aktivitäten in Bezug auf Flüchtlinge entfaltet wurden“. Hierbei handele es sich - neben sozialen Aktivitäten wie etwa Dolmetscherdiensten - in erster Linie um Versuche, Flüchtlinge in die vorhandenen PKK-Aktivitäten und Strukturen einzugliedern. Das Hauptziel der PKK sei es, Flüchtlinge mittelfristig in die Organisationsstrukturen einzugliedern.
Deutsche Linksextremisten brachten sich laut Bundesregierung vor allem auf dem Höhepunkt der „Flüchtlingsdiskussion“ in die Unterstützung von Flüchtlingen sowohl im Inland als auch im Ausland aktiv ein. Die dezentral organisierten Aktivitäten reichten dabei den Angaben zufolge von der Sammlung von Sachspenden und deren Verteilung an den Grenzen der Europäischen Union und der Initiierung von „Fluchthilfekonvois“ bis zur finanziellen Unterstützung sogenannter Transitmigranten. Linksextremisten hätten sich darüber hinaus an Hausbesetzungen beteiligt, die Migranten Wohnraum schaffen sollten. Das Aktionsfeld „Antirassismus“ spiele zudem eine Rolle bei verschiedensten Aktionen linksextremistischer Akteure.
Ferner schreibt die Bundesregierung, dass im Bereich Islamismus mehr als 600 Hinweise auf Aktivitäten in Deutschland lebender Islamisten mit Bezug zu Migranten vorlägen. Darunter befänden sich zirka 360 Hinweise zu unmittelbaren Kontaktaufnahmeversuchen. Art und Umfang der vor allem im Umfeld von Migrantenunterkünften erfolgenden Kontaktaufnahmen seien sehr heterogen.
„Zum Teil treten Islamisten unmittelbar an die Bewohner dieser Einrichtungen heran und verteilen Geld- und/oder Sachspenden (wie zum Beispiel Koranexemplare und Gebetsteppiche)“, heißt es in der Antwort weiter. Zusätzlich offerierten sie Unterstützung bei Behördengängen, böten sich als Sprachmittler an oder laden zu einem Moscheebesuch oder zur Teilnahme an Feierlichkeiten ein. Gelegentlich werde den Migranten auch eine Unterkunft außerhalb ihrer Einrichtung oder eine allgemeine Unterstützung bei der Ausübung ihres Glaubens angeboten, unter anderem durch das Abhalten von Gebeten, religiösen Feiern oder Koranunterricht in Migrantenunterkünften.
Aktivitäten von Rechtsextremisten in der Flüchtlingshilfe sind der Bundesregierung zufolge „als nahezu ausgeschlossen zu betrachten“.
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