Novelle der Gewerbeabfallverordnung
Berlin: (hib/SCR) Die Gewerbeabfallverordnung wird neu gefasst. Mit dem Entwurf einer Novelle (18/10345) will die Bundesregierung die knapp 15 Jahre alte Verordnung an neuere europarechtliche und nationale Abfall-Regelungen anpassen. Der Bundestag muss der Verordnung gemäß Paragraph 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen.
Ziel ist dabei laut Begründung insbesondere, die fünfstufige Abfallhierarchie auch im Umgang mit gewerblichen Siedlungs- sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen anzuwenden. Die Abfallhierarchie ist in der EU-Richtlinie 2008/98/EG sowie im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert. Bisher gehe die Gewerbeabfallverordnung und ihr Regelungssystem noch von einem „grundsätzlichen Gleichrang“ von stofflicher und energetischer Verwertung aus, schreibt die Bundesregierung.
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