Patienten profitieren von Telemonitoring
Berlin: (hib/PK) Das sogenannte Telemonitoring kann dazu beitragen, die Lebensqualität von schwer erkrankten Patienten zu verbessern. Das geht aus einem Bericht des Bewertungsausschusses zur Überprüfung telemedizinischer Leistungen hervor, den die Bundesregierung dem Bundestag jetzt als Unterrichtung (18/10566) vorgelegt hat.
Demnach ergaben Studien zum Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nachgewiesene Vorteile bezüglich der Lebensqualität der Patienten. Vorteile des Telemonitoring hinsichtlich „Mortalität und Hospitalisierung“ seien hingegen nicht nachweisbar. Hier seien Standardtherapie und Telemonitoring als gleichwertig anzusehen, wobei im Fall des Telemonitoring der Ressourceneinsatz höher ausfalle.
Der Bewertungsausschuss befasst sich auch mit anderen telemedizinischen Neuerungen, wie etwa dem elektronischen Arztbrief, internetbasierten Fallkonferenzen, Funktionsanalysen bei implantierten Herzschrittmachern und Defibrillatoren (CRT/ICD) und Videosprechstunden.
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