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14.12.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Ausschuss — hib 732/2016

Bald Start für Aktionsplan Menschenrechte

Berlin: (hib/JOH) Der geplante Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) soll noch vor Weihnachten am 21. Dezember 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Thomas Silberhorn (CSU), am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss.

Der in einem zweijährigen Prozess unter Einbindung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft erarbeitete Plan soll gewährleisten, dass deutsche Unternehmen auf freiwilliger Basis in ihren Wertschöpfungs- und Lieferketten menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten. Eigentlich sollte er bereits im Frühjahr verabschiedet werden, doch wegen inhaltlicher Einwände seitens des Bundesfinanzministeriums befand er sich weiter in der Ressortabstimmung.

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), zeigte sich im Ausschuss erleichtert darüber, dass es in den Verhandlungen gelungen sei, den ursprünglichen Entwurf weitgehend beizubehalten. Das Finanzministerium habe den Begriff „Sorgfaltpflichten“ streichen wollen, jedoch sei der Aktionsplan ohne ihn „das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist“, stellte Kofler klar. Sie machte allerdings keinen Hehl daraus, dass sie verbindlichere Regelungen in Form eines Gesetzes für notwendig hält.

Diese Forderung unterstützten im Ausschuss auch zahlreiche Abgeordnete. Der NAP bleibe in vielen Punkten hinter den Bemühungen anderer Länder, wie Frankreich, Großbritannien oder den USA, zurück, bemängelte unter anderem eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie schlug eine koordinierende Rolle der Menschenrechtsbeauftragten bei der Umsetzung des Plans vorŽ.

Ein Vertreter der Linksfraktion nannte die Ergebnisse Verhandlungsprozesses ernüchternd. Der Koalition fehle der Wille, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte tatsächlich umzusetzen, kritisierte er. Da die Regelungen auf Freiwilligkeit beruhten, müssten die Unternehmen keine Konsequenzen fürchten, wenn sie die im NAP verankerten Sorgfaltspflichten nicht befolgten.

Ein Abgeordneter der SPD bezeichnete es als bemerkenswert, dass so viele deutsche Unternehmen dem NAP positiv gegenüberstünden. Er hätte sich jedoch gewünscht, dass nicht nur Unternehmen ab 500 Mitarbeitern verpflichtet würden, Berichte über ihre Risiken und Aktivitäten im Menschenrechtsbereich abzugeben

Es dürfe nicht sein, dass die Unternehmen unter Generalverdacht gestellt würden, Schlechtes zu tun, warnte hingegen eine Abgeordnete der Unionsfraktion. Ein weiterer Abgeordneter von CDU/CSU gab zu Bedenken, dass weitere Berichtspflichten und zu starre Vorgaben eine Belastung für die Unternehmen darstellen könnten. Ohne die Wirtschaft könne der NAP nicht erfolgreich sein, betonte er. Deshalb sei es wichtig, sie mitzunehmen und ihnen genau zu erklären, was der Aktionsplan konkret für sie bedeute.

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