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14.12.2016 Menschenrechte — Unterrichtung — hib 732/2016

Menschenrechtslage in Deutschland

Berlin: (hib/AHE) Mit der Entscheidung der Bundesregierung von September 2015, syrische Flüchtlinge nicht in andere EU-Länder zurückzuschicken, als das europäische Asylsystem versagt hat, sei Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen gerecht geworden. So heißt es im „Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland“, der erstmals vom Deutschen Institut für Menschenrechte als Unterrichtung (18/10615) vorgelegt worden ist und über den am Freitag das Bundestagsplenum debattieren wird.

Seit Herbst 2015 sei Deutschland von einer „überwältigenden Hilfsbereitschaft und Willkommenskultur“ geprägt gewesen, heißt es in dem Bericht mit Blick auf den Berichtszeitraum Anfang 2015 bis Juli 2016. Der Blick auf gesetzgeberische Reaktionen auf die hohe Anzahl an Schutzsuchenden zeige hingegen ein uneinheitliches Bild. „Einerseits wurden Zugänge eröffnet und bürokratische Hürden abgebaut, etwa beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder zum Teil mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge, andererseits wurden zahlreiche restriktive Maßnahmen ergriffen, die menschenrechtlich problematisch sind: zum Beispiel die Verlängerung der Residenzpflicht, die Einschränkung des Familiennachzugs, die Einstufung weiterer Länder als 'sichere Herkunftsstaaten', Leistungskürzungen, Beschäftigungsverbote oder die Einschränkung des Abschiebungsschutzes aus gesundheitlichen Gründen.“

Verbesserungsbedarf sehen die Autoren des Berichtes unter anderem bei der strafrechtlichen Verfolgung von Hasskriminalität, bei der angemessenen Unterbringung von Flüchtlingen, ihrer Gesundheitsversorgung, der Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Menschen unter ihnen sowie beim fehlenden Schulzugang für Flüchtlingskinder in einer Reihe von Bundesländern. Kritisiert wird zudem ein im Berichtszeitraum nicht hinreichendes Angebot an Integrationskursen sowie die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte: „Damit wird das grund- und menschenrechtlich verbriefte Recht auf Familienleben erheblich eingeschränkt, obwohl die Betroffenen wegen ihrer Schutzbedürftigkeit und der unabsehbaren Länge ihres Aufenthalts mit in Deutschland anerkannten Flüchtlingen vergleichbar sind.“

Ein weiteres Thema des Berichts ist der Ausschluss von rund 85.000 Menschen mit Behinderung vom aktiven und passiven Wahlrecht per Gesetz. „Dass die menschenrechtlich unter Umständen gebotene, praktische Unterstützung bei der Stimmabgabe zu Manipulation und Missbrauch durch Dritte genutzt werden kann, rechtfertigt keine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen“, machen die Autoren des Berichtes deutlich. Andernfalls würde ihnen zum Schutz ihres Rechts das Recht selbst aberkannt. „Die bestehenden strafrechtlichen Sanktionen gewährleisten auch für sie - und das höchstpersönlich Recht, zu wählen und gewählt zu werden -, hinreichenden Schutz.“

Licht und Schatten konstatiert der Bericht außerdem bei den Plänen der Bundesregierung, Unternehmen bei ihrer menschenrechtlichen Verantwortung in die Pflicht zu nehmen. Der Entwurf für einen entsprechenden Nationalen Aktionsplan (NAP) sei in Teilen und im Vergleich zu anderen EU-Nachbarn durchaus als „ambitioniert“ zu bezeichnen. Hervorgehoben wird etwa das Ziel, 50 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 dazu zu bewegen, Elemente einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung in ihre unternehmensinternen Prozesse zu integrieren. Der Bericht lobt die Formulierung dieser Erwartung an deutsche Unternehmen und auch die „Androhung zukünftiger Regelungen 'bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen', sollten freiwillige scheitern“. Moniert wird aber, dass versäumt wurde, börsennotierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern zur Darstellung ihrer NAP-Umsetzung zu verpflichten. „Zu bedauern ist außerdem, dass es keine Veränderungen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen aus dem Ausland beim Zugang zum deutschen Rechtssystem geben soll.“ Hier bleibe der deutsche NAP-Entwurf wesentlich hinter Aktionsplänen anderer Länder wie beispielsweise Finnland oder Schweden zurück.

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