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14.12.2016 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 734/2016

Endlager-Kompromiss noch ergänzt

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Neuregelung der kerntechnischen Entsorgung am Mittwoch beschlossen. Nach dem mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommenen Gesetzentwurf (18/10469) sollen Betreiber von Kernkraftwerken für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig bleiben, werden aber gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit. Zuvor hatte der Ausschuss einen gemeinsam von den Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestellten Änderungsantrag beschlossen. Damit werden unter anderem die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages gestärkt.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Sitzung, mit dem Gesetz würden die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs umgesetzt. Die Energieversorgungsunternehmen würden für Stilllegung und Rückbau verantwortlich bleiben. Auch die SPD-Fraktion bezog sich auf die Empfehlungen der Kommission. Wenn der Staat jetzt nicht die Rahmenbedingungen setze, bestehe die Gefahr, dass eines Tages alle Kosten zu Lasten der Allgemeinheit gehen würden. Die Fraktion begrüßte die mit dem Änderungsantrag vorgenommene Klarstellung, dass der komplette Rückbau der Anlagen zwingend sei und ein sogenannter sicherer Einschluss nicht in Frage komme. Ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte die gefundene Regelung und auch die Schaffung des Fonds, der für die Zwischen- und Endlagerung zuständig werde. Die Beteiligungsrechte des Bundestages seien gestärkt worden, da laut Änderungsbeschluss Mitglieder des Parlaments dem Kuratorium des Fonds angehören sollen. Außerdem gibt es eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag. Der erste Bericht muss zum 30. November 2018 erstellt werden. Die meisten Klagen der Konzerne seien zurückgezogen worden, die anderen sollten auch zurückgezogen werden. „Nur mit Rechtsfrieden gibt es einen Entsorgungskonsens“, sagte der Sprecher.

Die Linksfraktion hatte sich zu Beginn der Sitzung mit ihrem Antrag auf Vertagung wegen des ihrer Ansicht nach zu kurzfristig vorgelegten Änderungsantrags nicht durchsetzen können. Ein Sprecher der Fraktion kritisierte, der Gesetzentwurf belaste die Steuerzahler und bedeute ein „Schnäppchen“ für die Atomkonzerne. Es sei ein „höchst riskanter Festpreis“ vereinbart worden. Obwohl Kostensteigerungen absehbar seien, gebe es keine Nachschusspflicht für die Konzerne.

Der beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kraftwerksbetreiber für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig bleiben. „Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen“, heißt es in dem Entwurf. Die finanziellen Lasten der Zwischen- und Endlagerung müssen die Betreiber übernahmen. Dazu sind von ihnen 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47 Prozent, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds beenden. Bis zum 1. Juli 2017 müssen die Konzerne ihren Grundbetrag in den Fonds eingezahlt haben. Von der Einzahlung können Entsorgungskosten, die im ersten Halbjahr 2017 entstehen, abgezogen werden.

Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, sollen mit dem Risikoaufschlag die über die kalkulierten Entsorgungskosten hinausgehenden Kosten- und Zinsrisiken abgedeckt werden. Sollte ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht zahlen, soll er verpflichtet werden, bei Nachschussbedarf des Fonds die entsprechende Mittel einzuzahlen. Diese Nachhaftung erstreckt sich auch auf Zinsrisiken, die dem Fonds entstehen könnten. Von der Pflicht zur Zahlung von Ertragsteuern wird der Fonds freigestellt. Die bisherigen Zwischenlager sollen bis zum 1. Januar 2019 (teilweise auch 1. Januar 2020) auf den bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber übertragen werden.

Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen. „Die Nachhaftung umfasst die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke, die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle, die Zahlungsverpflichtungen an den mit diesem Gesetzentwurf errichteten Fonds sowie die im Falle der Nichtzahlung des Risikoaufschlags bestehende Haftung für Kostensteigerungen bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle“, erläutern die Fraktionen das Vorhaben. Die Nachhaftung diene „dem Schutz von Staat und Gesellschaft vor den erheblichen finanziellen Risiken, die eine Zahlungsunfähigkeit der verantwortlichen Betreibergesellschaft mit sich brächte“, heißt es weiter.

In einem vom Ausschuss beschlossenen Entschließungsantrag der drei Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im Zusammenhang mit den Verhandlungen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Kraftwerksbetreibern dafür einzusetzen, dass alle im Atombereich anhängigen Klagen und Rechtsbehelfe zurückgenommen werden. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke. Sie hatte verlangt, dass die Konzerne als Verursacher dauerhaft auch in der finanziellen Verantwortung für die Stilllegung der Atomanlagen und die langfristige Atommülllagerung bleiben.

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