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14.12.2016 Menschenrechte — Unterrichtung — hib 734/2016

Jahresbericht des Menschenrechtsinstituts

Berlin: (hib/AHE) Die Entscheidung des Gesetzgebers, seit 2014 insgesamt sechs Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) als „Sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen, stellt aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte „einen gravierenden Einschnitt in das Recht auf Zugang zu einem unvoreingenommenen Verfahren und effektivem Rechtsschutz“ dar. Wie es in dem als Unterrichtung (18/10616) vorliegenden Jahresbericht des Instituts für 2015 weiter heißt, hätte die „politisch heiß diskutierte zahlenmäßige 'Obergrenze' für Schutzsuchende“ den individuellen Anspruch auf Zugang zum Asylverfahren konterkariert „und wäre deshalb mit Grundgesetz, Flüchtlingsrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar“.

Der Bericht skizziert die Schwerpunkte der Arbeit des Instituts im Berichtszeitraum des Jahres 2015, das in Deutschland „im Zeichen der Flucht stand“, wie es im Vorwort heißt. Das Institut setze sich in seinen Beratungen, Empfehlungen und Veröffentlichungen für ein Asylsystem ein, „in dessen Zentrum das Menschenrecht jedes Einzelnen auf Schutz und auf gerichtlichen Rechtsschutz gegen Ablehnungsentscheidungen steht“. Zum anderen wolle es darauf hinwirken, dass sich Unterbringung und Integration von Flüchtlingen an den Menschenrechten ausrichten. „Das Institut hat 2015 für eine menschenrechtskonforme Asyl- und Migrationspolitik geworben und wird dies auch weiterhin tun.“

Als Arbeitsschwerpunkte nennt der Bericht die Erstellung von Parallelberichten zu den Staatenberichtsverfahren des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des UN-Ausschusses gegen rassistische Diskriminierung, die Erstellung eines wöchentlichen Berichts für die EU-Grundrechteagentur zur Menschenrechtslage von Schutzsuchenden in Deutschland sowie das Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention. Als weitere Arbeitsfelder benennt der Bericht unter anderem den Einsatz für Religionsfreiheit, für die 17 globalen UN-Nachhaltigkeitsziele, für die Menschenrechtsbildung sowie für menschenrechtskonforme Standards in Handelsverträgen und für Unternehmen. Im nationalen und europäischen Rahmen hätten 2015 unter anderem die Themen geschlechtsspezifische Gewalt, Schutz vor Rassismus, Menschenhandel, die Ausgestaltung von Polizeibeschwerdestellen, Menschenrechte in der Terrorismusbekämpfung sowie das Themenfeld Armut und Menschenrechten im Vordergrund gestanden.

Der Bericht enthält zudem eine Übersicht zur Jahresrechnung des Instituts: Demnach hatte es 2015 Einnahmen in Höhe von 3,95 Millionen Euro, davon 2,42 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes und 1,52 Millionen Euro aus vermischten Einnahmen. Zu den größeren Ausgabeposten gehören den Angaben zufolge „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik“ (0,61 Millionen Euro), „Menschenrechtspolitik Inland/Europa“ (0,38 Millionen Euro) sowie Kommunikation (0,36 Millionen Euro). Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention schlägt mit rund 0,32 Millionen Euro zu Buche, die Verwaltungskosten/Gemeinkosten für das Institut werden mit rund 0,76 Millionen Euro angegeben.

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