+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

14.12.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 734/2016

Änderung internationaler Konventionen

Berlin: (hib/STO) „Absprachen mit Dänemark zur Veränderung der ,Konvention zur Verhinderung von Staatenlosigkeit' und der Europäischen Menschenrechtskonvention“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10464). Darin schreiben die Abgeordneten, dass europaweit eine Verschärfung von Gesetzen zu erleben sei, die die Rechte von Flüchtlingen und Migranten betreffen. Insbesondere im Kontext des bevorstehenden dänischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats ab November 2017 existierten nach ihrer Kenntnis Projekte zur Änderung internationaler Konventionen wie dem „Übereinkommen zur Verhinderung von Staatenlosigkeit“ der UNO und einer Veränderung der Interpretation der „Europäischen Menschenrechtskonvention“ (EMRK).

Am 10. November 2016 habe die dänische Ausländer-, Integrations- und Wohnungsministerin Inger Støjberg verkündet, dass sich die dänische Regierung an neun weitere Regierungen gewandt hätte, um eine Änderung des „Übereinkommens zur Verhinderung von Staatenlosigkeit“ zu erreichen, heißt es in der Vorlage weiter. Weiterhin habe die dänische Regierung nach eigenen Angaben eine „Taskforce“ aus Beamten des Justizministeriums und des Außenministeriums berufen, um bis November 2017 die übrigen 46 Mitgliedstaaten des Europarats zu kontaktieren mit dem Ziel, eine restriktivere Migrationspolitik möglich zu machen. Dabei solle es um eine grundsätzliche Änderung der EMRK gehen.

Wissen will die Fraktion von der Bundesregierung, ob Deutschland „unter den neun nach Angaben der dänischen Ausländer-, Integrations- und Wohnungsministerin Inger Støjberg bezüglich der Veränderung des ,Übereinkommens zur Verhinderung der Staatenlosigkeit' kontaktierten Länder“ war. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, ob es bisher Kontakte der Bundesregierung zur dänischen „Taskforce“ gab oder solche für die Zukunft vorgesehen sind.

Marginalspalte