Speicherungen in der Falldatei Rauschgift
Berlin: (hib/STO) Die „Falldatei Rauschgift“ (FDR) ist Thema einer Antwort der Bundesregierung (18/10590) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10396). Wie die Fraktion darin ausführte, kritisierten Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder nach einer unabhängigen Datenschutzkontrolle die rechtswidrige Speicherung von personenbezogenen Daten in der Datei. Bei der FDR handelt es sich der Fraktion zufolge um eine bundesweite Verbunddatei, in der Polizeibehörden aus Bund und Ländern personenbezogene Daten speichern. Es dürften nur Straftaten mit länderübergreifender oder erheblicher Bedrohung gespeichert werden, um zukünftige Ermittlungen im Betäubungsmittelbereich zu erleichtern.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, bezog sich die Datenschutzkontrolle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfD)I) auf die Speicherungen in der FDR mit Stand Juli 2015. Gemäß dem Bericht über die „Datenschutzrechtliche Kontrolle der FDR und weiterer Dateien im Bereich der Bekämpfung der Arznei- und Betäubungsmittelkriminalität“ der BfDI vom 12. Oktober 2015 habe „das Bundeskriminalamt selbst keine unzulässigen Speicherungen vorgenommen“, schreibt die Regierung zur Frage nach der Zahl der festgestellten Mängel in der FDR. Zu der datenschutzrechtlichen Prüfung beim Zollkriminalamt (ZKA) führe die BfDI in ihrem Prüfungsbericht konkret 62 Fälle an. Weiter heißt es in der Antwort, dass die Prüfberichte der Landesdatenschutzbeauftragten nicht vorlägen. Insoweit könne keine Aussage zu rechtswidrigen Speicherungen durch die Verbundteilnehmer in den Ländern getroffen werden,
Die rechtswidrigen Datensätze beim ZKA werden der Regierung zufolge „nach Prüfung entweder gelöscht, anonymisiert oder zusätzlich dokumentiert“. Vor der „Migration der Daten in die zeitnah in Betrieb gehende Anwendung PIAV“ werde durch eine datenschutzrechtliche Überprüfung der derzeit in der FDR gespeicherten Daten sichergestellt, dass nur solche Daten übernommen werden, die datenschutzrechtlichen Erfordernissen genügen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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