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16.12.2016 5. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 749/2016

Hendricks: Klimazusage machbar

Berlin: (hib/STU) Die deutschen Zusagen zum Klimaschutz sind nach Überzeugung von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) auch bei einem sinkenden Anteil von Dieselfahrzeugen am Fahrzeugbestand nicht gefährdet. Das sei aber Meinung ihres Hauses, schränkte Hendricks im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages ein. Dieselmotoren sind gegenüber Benzinern beim Ausstoß des klimaschädlichen CO2 im Vorteil, haben aber das Problem hoher Emissionen von Stickoxiden, die zu Atemwegserkrankungen führen können. Zuvor hatte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im Ausschuss erklärt, man dürfe den Beitrag der Dieseltechnologie zum Klimaschutz nicht unterschätzen. Der Dieselanteil unter den 45 Millionen Pkw lag Anfang 2016 bei 32,2 Prozent. Bei den Neuzulassungen ist er höher. 2015 betrug er laut Statistik des Kraftfahrt-Bundesamt 48 Prozent und im November dieses Jahres 44,9 Prozent.

Wie zuvor Gabriel und Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) hatte auch Hendricks vor dem Bekanntwerden des VW-Skandals keine Kenntnis von illegalen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung. Laut EU-Verordnung ist eine solche Software verboten, allerdings als Ausnahme etwa zum Motorschutz erlaubt. Die vom Verkehrsministerium eingesetzte Untersuchungskommission fand heraus, dass einige Hersteller bereits bei normalen Temperaturen von unter zehn Grad Celsius die Abgasnachbehandlung abriegeln. In einem Fall erfolgte dies schon bei 17 Grad. „Das halte ich für eine missbräuchliche Nutzung von Abschalteinrichtungen für den Motorschutz“, sagte Hendricks. Justiziabel sei dies aber nicht. Die Ministerin sprach sich dafür aus, in die Verordnung den Terminus „Stand der Technik“ als einklagbaren Sachverhalt einzubauen.

In die Arbeit der Kommission war das Umweltministerium wie auch das Wirtschaftsressort nicht eingebunden, obwohl Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth den Wunsch geäußert hatte. Auch das Umweltbundesamt hätte seinen Sachverstand einbringen können, sagte Hendricks. Das Verkehrsministerium habe aber anders entschieden. Auch sei man zwischendurch nicht unterrichtet worden. „Wenn man nicht informiert wird, kann man auch keine Verantwortung übernehmen“, betonte die SPD-Politikerin.

Abgestimmt hatten sich drei Ressorts hingegen für die europäischen Verhandlungen über die Grenzwerte für die ab Herbst 2017 geplanten RDE-Straßentests. Dabei ging es im Kern darum, um wieviel der Labor-Grenzwert auf der Straße überschritten werden darf. Das Umweltministerium unterstützte zunächst den strengen Vorschlag der EU-Kommission eines Faktors von 1,6 in der ersten Stufe und 1,2 zwei Jahre später. Die drei Ministerien verständigten sich auf 1,95, schließlich einigte man sich in der EU Ende Oktober 2015 auf die Werte 2,1 und 1,5. Das halte sie für verantwortbar, sagte Hendricks. „Das Ergebnis ist deutlich besser als alles, was wir bis jetzt haben“, betonte sie.

Am Abend befragte der Ausschuss noch Stephan Redmann, einen Referenten aus dem Verkehrsministerium, der auch Mitglied der Untersuchungskommission war. Redmann berichtete, dass bei einigen Modellen abseits von VW Zweifel bestanden, ob eine Abschalteinrichtung zulässig war oder nicht. Diese Hersteller waren zu freiwilligen Rückrufen bewegt worden. Betroffen waren rund 630.000 Autos. Redmann verteidigte das Vorgehen, dass mit den Unternehmen vor der Veröffentlichung des Berichts gesprochen wurde, um Missverständnisse auszuräumen. Auf die Schlussfolgerungen der Kommission habe dies keinen Einfluss gehabt. Die öffentliche Befragung des Beamten wurde mehrfach wegen Unstimmigkeiten über Verfahrensfragen im Ausschuss unterbrochen.

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