Länderwünsche zum Kartellrecht
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung - 19.12.2016 (hib 751/2016)
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/10207) eine Reihe von Änderungswünschen angemeldet. Wie aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/10650) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates hervorgeht, werden von den Ländern unter anderem kartellrechtliche Erleichterungen bei der Zusammenarbeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gefordert. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung diesen Wunsch ab, weil „grundsätzlich kein Bedarf zu erkennen“ sei, für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten eine weitreichende Ausnahmeregelung zu schaffen.
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