Anträge auf Mitgliedschaft bei Interpol
Berlin: (hib/STO) Anträge der palästinensischen sowie der kosovarischen Regierung auf eine Mitgliedschaft in der internationalen Polizeiorganisation Interpol sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/10604) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10430). Wie die Bundesregierung darin ausführt, stimmte die vom 7. bis 10. November dieses Jahres tagende 85. Interpol-Generalversammlung nicht über die Mitgliedsanträge der palästinensischen und der kosovarischen Regierung ab. Beschlossen worden sei im Rahmen dieser Versammlung die Bestellung eines Gutachters, der bis Sommer 2017 die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei Interpol konkretisieren solle. Auf Basis des Gutachtens solle die 86. Interpol-Generalversammlung über die Anträge auf Mitgliedschaft abstimmen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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