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20.12.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Unterrichtung — hib 752/2016

Bericht zur Novelle des Flaggenrechts

Berlin: (hib/HAU) Die Anzahl der ausbildenden Reedereien in Deutschland ist im Zeitraum zwischen 2013 bis 2015 von 81 auf 55 gesunken. Das geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten „Bericht zur Unterrichtung der Bundesregierung über die Erfahrungen mit Paragraf 7 des Flaggenrechtsgesetzes“ (18/10679) hervor. Die am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Paragrafen 7 und 7a des Flaggenrechtsgesetzes (FlaggRG) regeln laut der Unterrichtung das Ausflaggen von Schiffen, die in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen sind. Sowohl Reeder oder Ausrüster, die verpflichtet sind, die Bundesflagge zu führen, als auch solche Reeder oder Ausrüster, die auf Antrag berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, können unter bestimmten Voraussetzungen das vorübergehende Führen einer anderen Nationalflagge - einer sogenannte Billigflagge - beantragen (Ausflaggung).

Mit der Novelle des FlaggRG, so heißt es weiter, soll der für den maritimen Standort Deutschland mit der Ausflaggung von Seeschiffen verbundene Verlust von Schifffahrts-Know-how in Form von hoch qualifizierten Seeleuten kompensiert werden. Die Ausflaggung wird nach Paragraf 7 FlaggRG nur genehmigt, wenn dafür ein Ausgleich durch den begünstigten Reeder geleistet wird. Der Ausgleich besteht in erster Linie in der Aufrechterhaltung der ausgeflaggten Schiffe als Ausbildungsplatz (Primärverpflichtung). Ausnahmsweise kann statt des Unterhaltes eines Ausbildungsplatzes ein entsprechender Ablösebetrag gezahlt werden (Sekundärverpflichtung).

Laut der Vorlage waren im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 sechs bis acht Prozent der Ausflaggungsanträge mit der Erbringung der Primärverpflichtung verbunden (Ausbildung). Im gleichen Zeitraum seien insgesamt rund 67 Millionen Euro von deutschen Reedern an Ablösebeträgen an die „Stiftung Schifffahrtstandort Deutschland“ gezahlt worden (Sekundärverpflichtung). Die „Stiftung Schifffahrtstandort Deutschland“ wiederum hat der Unterrichtung zufolge in den Jahren 2013 bis 2015 rund 54 Millionen Euro ausgezahlt und damit Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung unterstützt.

Die mit der Neuregelung verbundenen höheren Kosten für die Reeder - sowohl durch die Ablösebeträge als auch durch die höheren Ausflaggungsgebühren - sind nach Aussage der Bundesregierung „anscheinend kein Grund, auf die Ausflaggung zu verzichten“. Die Ausflaggungsquote sei im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 mit 87 bis 88 Prozent der gesamten deutschen Handelsflotte unverändert geblieben. Im Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Juli 2016 hätte sich die Anzahl der Schiffe der gesamten deutschen Handelsflotte um rund 20 Prozent verringert.

Die Bundesregierung bewertet die Neuregelung positiv. Das deutsche Flaggenrecht sei durch die Bundesregierung „europäisch wettbewerbsfähig gestaltet“, heißt es in der Unterrichtung. Das sei ein starkes Signal, auch für die maritime Ausbildung. Die Reeder hätten erklärt, unter den verbesserten Rahmenbedingungen das Know-how der einheimischen Seeleute für den Standort Deutschland zu sichern.

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