Mehr Informationen gegen den Terror
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hält es angesichts der anhaltenden Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus für erforderlich, den Informationsaustausch in der EU auch zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden zu verbessern. Aus rechtlichen und operationellen Gründen müsse die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit aber weiter in der alleinigen Zuständigkeit der EU-Staaten liegen, heißt es in der Antwort (18/10641) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10457) der Fraktion Die Linke.
Die Kooperation sollte hingegen nicht über EU-Institutionen beziehungsweise im institutionellen Rahmen der EU organisiert werden. Es werde entsprechend kein Bedarf gesehen für institutionelle Veränderungen in Bezug auf die Kooperation von Nachrichtendiensten und Strafverfolgung.
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