Klimaschutz und Nutztierhaltung
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort - 02.01.2017 (hib 1/2017)
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht „keine genehmigungsrechtliche Schieflage zulasten von Außenklimaställen“ gegenüber einer Haltung ohne Auslauf. Dies geht aus einer Antwort (18/10702) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10429) hervor. Grundsätzlich sei diese Art der Haltung aus tierschutzfachlicher Sicht „erstrebenswert“. In welcher Höhe im Kontext der Auslaufhaltung mittelfristig die Nutztierbestände reduziert werden müssen, um Klima- und Luftreinhalteziele zu erreichen, lässt die Bundesregierung offen. Dies sei weder im Aktionsprogramm Klimaschutz noch im Klimaschutzplan 2050 „explizit mit Maßnahmen zur Zielerreichung“ adressiert worden, heißt es in der Antwort.
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