Emissionen im Mobilfunkbereich
Berlin: (hib/SCR) Die geltenden Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes schützen die Bevölkerung laut Bundesregierung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder. Forschungsbedarf bestehe noch unter anderem in Hinblick auf die Langzeitnutzung von Mobiltelefonen. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/10600) über einen regelmäßigen Bericht zu Forschungsergebnissen zu Emissionen im Mobilfunkbereich hervor.
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