Weitere Beratung über Fluggastdaten
Berlin: (hib/PK) Der Gesetzentwurf über die Verarbeitung von Fluggastdaten gemäß einer EU-Richtlinie (2016/681) befindet sich nach Angaben der Bundesregierung noch in der Ressortabstimmung. Die Vorlage sei auch an die Innenministerien der Länder sowie relevante Verbände geschickt worden, heißt es in der Antwort (18/10735) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10385).
Die EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) dient der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität.
Die Bundesregierung gehe davon aus, dass alle EU-Mitgliedstaaten aufgrund der EU-Richtlinie die Errichtung einer PNR-Zentralstelle vorbereiteten. Ob einzelne Mitgliedstaaten eine gemeinsame Behörde als PNR-Zentralstelle einrichten oder benennen wollten, sei derzeit nicht bekannt.
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