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11.01.2017 Auswärtiges — Antwort — hib 11/2017

„Hotspots“ in der Ägäis weiter überbelegt

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung sind in Griechenland keine Fälle bekannt, in denen Flüchtlinge, „die in die Türkei zurück verbracht worden sind, nicht Gelegenheit gehabt hätten, einen Asylantrag zu stellen oder dass Anhörung und Rechtsbehelfsverfahren nicht vorgenommen worden wären“. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/10691) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10394) weiter schreibt, hielten sich mit dem Stand von November 2016 11.507 Personen in den fünf „Hotspots“ auf den ostägäischen Inseln auf. Damit seien eigens eingerichtete Registrierungs- und Aufnahmezentren gemeint, die ursprünglich für den Aufenthalt von 48 bis 72 Stunden konzipiert worden seien. Die „Hotspots“ seien allerdings nur für eine Kapazität von 7.450 Personen ausgelegt. Die Zahl unbegleiteter Minderjähriger in den „Hotspots“ habe bei 344 Personen gelegen. „Bei einer Kapazität von 62.323 Plätzen hielten sich nach Angaben der griechischen Behörden zum 23. November 51.041 Personen in den übrigen Einrichtungen in Griechenland auf.“ Die Zahl unbegleiteter Minderjähriger habe in Griechenland landesweit bei geschätzt 2.400 gelegen. Landesweit stünden allerdings nur 1.191 Plätze in speziellen Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige zur Verfügung.

Die griechische Regierung sei bestrebt, die Aufnahmekapazitäten auf den ostägäischen Inseln zu erweitern. „Aufgrund von Widerständen in den lokalen Gemeinden ist bisher allerdings keine Erweiterung realisiert worden.“ Das Flüchtlingshilfswerk UNHCR und Nichtregierungsorganisation bemühten sich um weitere Aufnahmekapazitäten, etwa durch die kurzfristige Anmietung von Hotelzimmern für Familien und Flüchtlinge, die eines besonderen Schutzes bedürften.

Insgesamt seien in den Monaten zwischen Juni und Ende November 2016 nach Angaben von UNHCR 14.461 Personen auf den ostägäischen Inseln angekommen. „Im gleichen Zeitraum wurden 280 Drittstaater von Griechenland in die Türkei zurückgeführt. Über Abschiebungen in weitere Drittstaaten liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.“

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