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13.01.2017 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 13/2017

„Landpachtverträge rechtlich abgesichert“

Berlin: (hib/JOH) Die Landpachtverträge des Palmölunternehmens Plantations Huileries du Congo (PHC) und deren kanadischer Muttergesellschaft Feronia in der Demokratischen Republik Kongo sind nach Kenntnis der Bundesregierung rechtlich abgesichert. Die behördlichen Konzessionen seien auch nach Inkrafttreten des Agrargesetzes von 2012, welches die Pacht von Agrarflächen durch mehrheitlich ausländische Unternehmen untersagt, erteilt worden, schreibt sie in einer Antwort (18/10801) auf eine Kleine Anfrage (18/10613) der Fraktion Die Linke. Die Regierung der DR Kongo habe zudem über ihren Sitz im Aufsichtsrat des Unternehmens und als Anteilseigner Kenntnis über die Mehrheitsverhältnisse im Unternehmen und diese zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Auch seien keine Fälle bekannt, bei denen diese Gesetzeslage Auswirkungen auf andere ausländische Agrarunternehmen gehabt habe.

Die Linksfraktion hatte ihre Fragen zu dem Sachverhalt durch eine vorherige Antwort der Bundesregierung (18/10413) gar nicht oder nur unzureichend beantwortet gesehen und deshalb eine Nachfrage gestellt. Die Bundesregierung betont in ihrer neuerlichen Antwort, dass die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), die das Palmölunternehmen mitfinanziert, „alle für die Finanzierung relevanten Prüfungen vorgenommen“ habe, „wie es die übliche Praxis des deutschen Entwicklungsfinanziers ist“. Dazu gehöre unter anderem auch eine Bewertung der gesicherten Landtitel.

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