Rechtsanpassung an EU-Insolvenzordung
Berlin: (hib/PST) Am 26. Juni tritt eine Neufassung der EU-Verordnung über Insolvenzverfahren in Kraft. Diese ist unmittelbar geltendes Recht und muss daher nicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Allerdings müssen zur korrekten Anwendung der EU-Verordnung durch deutsche Behörden einige Vorschriften angepasst werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung jetzt dem Bundestag einen Gesetzentwurf (18/10823) „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren“ zugeleitet. Er enthält unter anderem Änderungen im Rechtspflegergesetz, in der Insolvenzordnung und im Gerichtskostengesetz.
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)