Infrastrukturgesellschaft ohne Private
Berlin: (hib/HAU) Die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen sowie etwaige Tochtergesellschaften sollen im vollständigen, unveräußerlichen Eigentum des Bundes stehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10804) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10581). Weiter wird darauf verwiesen, dass eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der geplanten Infrastrukturgesellschaft verfassungsrechtlich ausgeschlossen sei. Die für die Infrastrukturgesellschaft gewählte Rechtsform einer GmbH, so schreibt die Regierung, habe sich „in der Gesamtschau unter anderem mit Blick auf Haftung, Steuerungs- und Weisungsmöglichlichkeiten sowie einfacher Umsetzung als Vorzugsvariante herausgestellt“.
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)