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16.01.2017 Inneres — Unterrichtung — hib 15/2017

Stellungnahme zu Sprengstoffgesetz

Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (18/10455) geht es in der als Unterrichtung (18/10821) vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung. Wie der Bundesrat darin unter anderem ausführt, stellt die in dem Gesetzentwurf beschriebene Marktüberwachung eine neue Vollzugsaufgabe für die Länder dar. Für die damit verbundenen Aufgaben und Pflichten fielen zusätzliche Kosten an, heißt es in der Stellungnahme weiter. Infolgedessen werde das Gesetz „nennenswerte finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte der Länder haben“. Die Bundesregierung hatte demgegenüber zu dem Gesetzentwurf geschrieben, dass für die Verwaltungen des Bundes und der Länder kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand entstehe.

Wie die Bundesregierung zu dem Entwurf ferner darlegte, sind als Folge der Ablösung zweier EU-Richtlinien die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes „zur Konformitätsbewertung und Marktüberwachung harmonisierter Produkte im Binnenmarkt neu zu fassen“. Dabei sollen zum Schutz der Verbraucher die den Herstellern, deren Bevollmächtigten, Importeuren und Händlern schon bisher obliegenden Pflichten den einzelnen Wirtschaftsakteuren zugeordnet werden. Jeder Wirtschaftsakteur könne „damit jetzt detailliert an einer Stelle erkennen, welche Pflichten er im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen am Gemeinschaftsmarkt zu erfüllen hat“.

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