Kooperation im Hochschulbereich
Berlin: (hib/ROL) Welche neuen Möglichkeiten sich durch die Neufassung des Artikels 91b des Grundgesetzes im Hochschulbereich ergeben, wollen Bündnis 90/Die Grünen durch ihre Kleine Anfrage (18/10803) erfahren. Am 1. Januar 2015 sind erweiterte Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Bereich der Hochschulen in Kraft getreten. Am 22. April 2016 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) eine Staatssekretärsarbeitsgruppe beauftragt, zukünftige Anwendungsmöglichkeiten des Grundgesetz-Artikels 91b im Hochschulbereich zu prüfen. Über das Ergebnis soll die Arbeitsgruppe zur GWK-Frühjahrssitzung 2017 berichten, schreiben die Grünen in ihrer Anfrage und weisen drauf hin, dass der Deutsche Bundestag am 25. Januar 2017 ebenfalls über die Anwendungsmöglichkeiten des neuen Grundgesetz-Artikels 91b im Hochschulbereich im Rahmen eines Fachgesprächs im Ausschuss für Bildung, Forschung, Technikfolgenabschätzung beraten wird.
Es sei erforderlich, den reformierten Grundgesetzartikel 91b für die dauerhafte Modernisierung der Infrastrukturen des Wissens - also der Bauten und Ausstattung der Hochschulen - zu nutzen (siehe auch den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen 18/5207). Ziel der Grünen ist es, gemeinsam mit den Ländern dauerhaft und zusätzlich die Grundfinanzierung der Hochschulen zu stärken. Ferner wollen die Grünen wissen, inwiefern es die Bundesregierung für sinnvoll hält, den Hochschulpakt über 2020 hinaus fortzusetzen und welche Entwicklungsmöglichkeiten sie für diesen Pakt sieht. Ferner fragt die Fraktion, welche Weiterentwicklung die Bundesregierung für die 2. Förderlinie des Hochschulpaktes, die Programmpauschale, anstrebt und inwiefern es die Bundesregierung für sinnvoll hält, den Qualitätspakt Lehre über 2020 hinaus fortzusetzen.
Auch erkundigen sich die Grünen danach, ob das Professorinnenprogramm über 2017 hinaus fortgesetzt werden soll. Das Ziel ist es, mehr Frauen auch nach der Promotion im Wissenschaftssystem zu halten.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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