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18.01.2017 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 24/2017

Maas zum Sachstand im Fall Amri

Berlin: (hib/PST) Über den Stand der Aufarbeitung des Terroranschlags vom Berliner Breitscheidplatz hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den Rechtsausschuss unterrichtet. Maas erläuterte, dass die Ermittlungen nach möglichen Hintermännern und Unterstützern weiter liefen. Im Wesentlichen gehe es aber um die Frage: Hätte die Tat verhindert werden können. Auf Grundlage einer Chronologie behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Person des Attentäters Anis Amri, die den Abgeordneten und auch der Öffentlichkeit vorgelegt wurde, werde nun analysiert, ob Fehler gemacht wurden. Dabei warnte Maas vor voreiligen Schlüssen aufgrund des heutigen Kenntnisstandes. Zudem erläuterte er die mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verabredeten Gesetzesänderungen, die es erleichtern sollten, Gefährder rechtzeitig in Gewahrsam zu nehmen oder ihren Aufenthalt besser zu überwachen.

Generalbundesanwalt Peter Frank berichtete ergänzend über den Stand der Ermittlungen. Dabei wies er darauf hin, dass der erschossene polnische Fahrer des Lkw, mit dem Anis Amri den Terroranschlag verübte, entgegen vielfachen Berichten keinerlei Stichverletzungen aufgewiesen habe. Zu der Frage, warum die Telekommunikations-Überwachung Amris wenige Monate vor der Tat beendet worden war, verwies Frank auf Erkenntnisse aus dieser Überwachung. Diese hätten zu dem Schluss geführt, dass sich Amri mehr im Drogenmilieu aufhalte als im religiösen Bereich und daher keine akute Terrorgefahr von ihm ausgehe.

Sowohl Maas als auch Frank wurden von den Abgeordneten intensiv darüber befragt, warum im Vorfeld des Anschlags trotz zahlreicher Delikte Amris keine Festnahme erfolgt war. Beide verwiesen dazu auf die Zuständigkeit der Landesbehörden für diese Art von Delikten. Maas informierte die Abgeordneten aber darüber, dass er am heutigen Mittwoch seine Kollegen in den Ländern um Mitteilung gebeten habe, wann, wo und warum es Ermittlungsverfahren gegen Amri gegeben habe. Die Antwort werde den Abgeordneten zur Verfügung gestellt. Zu der Vermutung, Amri sei von Strafverfolgung verschont geblieben, weil er als V-Mann geführt worden sei, erklärte Maas, nach Auskunft des Bundesinnenministerium wie auch der Landeskriminalämter sei Amri kein V-Mann gewesen.

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