Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen
Berlin: (hib/AW) Die Rundfunkkommission der Länder will gemeinsam mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bis Ende 2018 ein abgestimmtes Konzept für die Rundfunkgebühren erarbeiten. Darüber informierte die Bevollmächtigte von Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, Staatssekretärin Heike Raab (SPD), den Kulturausschuss in einem Fachgespräch über die Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Rheinland-Pfalz führt zusammen mit Sachsen derzeit den Vorsitz über die Rundfunkkommission. Raab verteidigte zugleich die Entscheidung der Länder, den Rundfunkbeitrag in diesem Jahr nicht wie von der KEF empfohlen um 30 Cent pro Monat zu senken. Eine Beitragsstabilität sei der bessere Weg, um die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu erhalten. Die Länder hätten sich deshalb darauf verständigt, Überschüsse auf Sperrkonten anzulegen, um den zu erwartenden finanziellen Mehrbedarf der Sendeanstalten ab 2020 aufzufangen. Raab verwies darauf, dass die Länder derzeit über grundlegende Reformen beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk beraten. Diese Reformen dürften sich nicht nur auf den administrativen Bereich der Rundfunkanstalten erstrecken. Allerdings dürfe die Programmautonomie der Sendeanstalten nicht angetastet werden, sagte Raab.
Die ARD-Generalsekretärin Susanne Pfab und Gottfried Langenstein, Direktor Europäische Satellitenprogramme des ZDF, betonten die Bedeutung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Angesichts von bewusst verbreiteten Falschmeldungen in den Sozialen Medien sei der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk für die demokratische Meinungsbildung wichtiger denn je. Vor allem um jüngere Menschen zu erreichen, müssten der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk neben seinem linearen Fernseh- und Rundfunkangebot verstärkt auch die Online-Medien nutzen. Unterstützt wurden die Vertreter von ARD und ZDF von den Medienwissenschaftlern Dieter Dörr von der Johannes Guttenberg-Universität Mainz und Lorenz Lorenz-Meyer. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk müsse aber stärker als bisher demokratische Werte vermitteln, sagte Dörr. Im Gegensatz zu Privatsendern könne er dazu verpflichtet werden.
Der Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, Christoph Fiedler, bekannte sich zwar ebenfalls ausdrücklich zum System des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass die dieser der Presse im Internet keine kostenfreie Konkurrenz machen dürfe. Das Verbot presseähnlicher Angebote müsse strikt angewendet werden. Das Internet sei für die Verlage als Vertriebsweg deutlich wichtiger als für die Rundfunksanstalten. Dieser Ansicht widersprachen Dörr und Laurenz-Meyer. Die klassische Aufteilung zwischen presseähnlichen Inhalten und rundfunkähnlichen Inhalten mache keinen Sinn mehr, argumentierte Lorenz-Meyer. Auch die Online-Angebote des „Spiegels“ oder der „Zeit“ seien schon lange nicht mehr ausschließlich nur textbasiert, sondern würden zunehmend auch mit Video-Clips arbeiten.
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