Schutz vor übertragbaren Krankheiten
Berlin: (hib/PK) Mit erweiterten Meldepflichten will die Bundesregierung den Schutz vor übertragbaren Krankheiten verbessern. Das Robert Koch-Institut (RKI) wird dazu mit der Einrichtung eines elektronischen Meldewesens beauftragt, das spätestens 2021 in Betrieb gehen soll.
Der Gesetzentwurf (18/10938), der jetzt dem Bundestag zur Beratung vorliegt, sieht zusätzliche Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen vor. Auf diese Weise sollen mehr Informationen zu Übertragungswegen gesammelt werden. Das gilt zum Beispiel für bestimmte Erreger, die sich auf der Haut ansiedeln.
In Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften ist in der Zukunft außerdem die Krätze (Skabies) meldepflichtig, um bei Ausbrüchen der Krankheit früh reagieren zu können. Zur Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren werden neue Standards festgelegt.
Damit setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben die Strategie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Ausrottung des Polio-Erregers um. Schließlich werden dem Entwurf zufolge für sogenannte Naturbäder Anforderungen an die Qualität des Wassers neu festgelegt.
Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten.
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