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24.01.2017 Inneres — Gesetzentwurf — hib 41/2017

Neue Befugnisse für Bundespolizei

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik“ (18/10939) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll mit der Änderung des Bundespolizeigesetzes „eine Stärkung der polizeilichen Befugnisse zum Einsatz von technischen Mitteln erreicht werden“. So soll die Bundespolizei eine Befugnis zum Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen erhalten, um bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit die Fahndung nach Fahrzeugen und deren Insassen sowie die Strafverfolgung zu verbessern.

Vorgesehen ist zudem eine Verbesserung des Schutzes von Polizeivollzugsbeamten sowie der „Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung“ durch die Befugnis, mobile Videotechnik einzusetzen. Wie die Regierung dazu ausführt, haben die Erfahrungen in einzelnen Ländern gezeigt, dass mobile Videotechnik erfolgreich zur Eindämmung von Gewaltdelikten gegen Polizeivollzugsbeamte eingesetzt werden kann. Durch den Einsatz körpernah getragener Kameras würden auch die Möglichkeiten zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung verbessert.

Ferner enthält der Gesetzentwurf die Befugnis zur Aufzeichnung von eingehenden Telefonaten in Einsatzleitstellen. In den Leitstellen der Bundespolizei gingen häufig dringliche Anrufe ein, insbesondere aus dem Bereich der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung, heißt es dazu in der Vorlage. Inhaltlich reichten diese von Suizidandrohungen und der Verlustanzeige von wertvollen Gegenständen bis zu Bombendrohungen oder Hinweisen auf verlorene oder herrenlose Gegenstände. Eine Aufzeichnung sei erforderlich, um Gespräche bei Bedarf erneut anhören zu können.

Schließlich soll im Bundespolizeigesetz klargestellt werden, „dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Ausschreibung zur Einreiseverweigerung in das Schengener Informationssystem über das polizeiliche Informationssystem (INPOL-Bestand) eingegeben werden dürfen“. Die Bundespolizei habe im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu verhindern, dass Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, in das Bundesgebiet und damit in den Schengenraum einreisen. Dazu soll die Klarstellung vorgenommen werden,

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