NS-Opfer gleichberechtigt entschädigen
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke will die Entschädigungsleistungen für alle NS-Opfer angleichen. In einem Antrag (18/10969) fordert die Fraktion, die Leistungen für Opfergruppen, die aktuell nach den Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) entschädigt werden, an die Leistungen des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) anzupassen. Der Antrag wird am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten.
Die Linken begründen ihren Antrag damit, dass die 1969 erfolgte Schließung des BEG jene Opfer benachteilige, deren Schicksal erst später durch Politik und Öffentlichkeit anerkannt wurde, etwa Homosexuelle, Kommunisten und Zwangssterilisierte. Die Leistungen des AKG blieben „in ihrem Umfang weit hinter denjenigen des BEG“ zurück, kritisieren die Linken. Zudem fordern die Abgeordneten, die sogenannten Zwangsgermanisierten als NS-Opfer im Sinne der Härterichtlinien des AKG anzuerkennen.
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