Änderung der Opferentschädigung
Berlin: (hib/CHE) Opfer von Gewalttaten, die mit einem Kraftfahrzeug durchgeführt wurden, sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besser entschädigt werden. Dazu hat die Fraktion deshalb einen Gesetzentwurf (18/10965) zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) vorgelegt. Er soll am Freitag vom Bundestag in erster Lesung beraten werden.
Die Grünen fordern, eine Passage aus dem Gesetz zu streichen, wonach eine Entschädigung nach dem OEG nicht für jene Fälle greift, in denen die Tat des Angreifers mit einem Kraftfahrzeug durchgeführt wurde. Bisher wird diese Schutzlücke durch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ausgeglichen, indem in diesen Fällen Ersatzansprüche gegen den „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ geltend gemacht werden können. Diese Ersatzansprüche sollen nach dem Willen der Grünen auch künftig unberührt bleiben.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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