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26.01.2017 Menschenrechte — Ausschuss — hib 50/2017

Gabriel verteidigt Rüstungsexportpolitik

Berlin: (hib/AHE) Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat die Rüstungsexportpolitik der Regierung verteidigt. Unter der Großen Koalition seien Genehmigungen restriktiv gehandhabt worden und zum Beispiel der Export von Kleinwaffen in Drittländer (keine EU- und Nato-Staaten sowie Australien, Japan, Neuseeland und die Schweiz) zurückgefahren worden, sagte Gabriel am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Es seien zudem mit der Einführung von sogenannten Post-Shipment-Kontrollen die Voraussetzungen geschaffen worden, um den Verbleib von Waffen beim Empfänger im Blick zu behalten. Neue Regeln für den Export von Kleinwaffen sähen zudem vor, keine Genehmigung mehr für den Aufbau von Produktionslinien in Lizenzfertigung in Drittländern zu erteilen.

Gabriel bezifferte nach vorläufigen Zahlen die Rüstungsexportgenehmigungen im Jahr 2016 auf 6,88 Milliarden Euro - wovon Güter im Wert von knapp 3,7 Milliarden Euro und damit knapp die Hälfte für die Lieferung an Drittländer bestimmt seien.

Vertreterinnen der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass die Rüstungsexporte dem Wert nach noch nie so hoch ausgefallen seien wie in den Jahren 2015 und 2016. Genehmigungen würden zudem für Länder erteilt, in den die Menschenrechtslage besorgniserregend sei und gelieferte Waffen etwa gegen die Zivilbevölkerung oder in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt werden könnten oder bereits eingesetzt würden, darunter etwa Saudi-Arabien, der Irak, Ägypten und Algerien. Ein Vertreter der Unionsfraktion thematisierte unter anderem den Stand der Bemühungen um einheitliche Rüstungskontrollgesetze in Europa, eine Vertreterin der SPD-Fraktion wies darauf hin, dass die Regierung Exporte auszuweisen hätte, für die teils Jahre zuvor unter der Vorgängerregierung Genehmigungen erteilt worden seien.

Gabriel argumentierte, dass allein der Wert der Waffenexporte eines Jahres wenig aussagekräftig sei, schon allein weil Großaufträge für einzelne Jahre teils erhebliche Schwankungen ausmachen würden. Im Falle Algerien habe es sich etwa um ein Schiff für den - legitimen - Küstenschutz gehandelt. Gabriel sprach von einer häufig schwierigen Abwägung im Einzelfall in einer völlig veränderten sicherheitspolitischen Weltlage. So seien Rüstungsgüter für Ägypten genehmigt worden, mit denen - auch auf Bitten Israels - die Grenze zu Libyen gesichert werden solle. Zudem seien Radpanzer genehmigt worden, die das ägyptische Militär zu Bekämpfung des „Islamischen Staat“ auf dem Sinai benötige. Es gäbe bei solchen Entscheidungen nicht Schwarz und Weiß - beide Optionen, die Lieferung wie die Nichtlieferung, seien mit Risiken verbunden.

Gabriel warb dafür, dass das Parlament Entscheidung über sensible Rüstungsexporte treffen solle: Es sei ein Modell vorstellbar, bei dem Waffenexporte an Drittländer grundsätzlich untersagt seien - der Bundestag durch Beschluss aber Ausnahmen im Einzelfall ermöglichen könne. Der Minister verwies zudem darauf, dass die Bundesregierung nunmehr mit einem halbjährlich Zwischenbericht zu den Rüstungsexporten für mehr Transparenz gesorgt habe.

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