Abschaffung von Beleidigungsparagraf
Berlin: (hib/) Ein Gesetzentwurf (18/10980) des Bundesrates zur Abschaffung des sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen ist von der Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet worden. Nach dem Willen der Länderkammer soll der Paragraf 103 des Strafgesetzbuches mit dem Tatbestand der „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ ersatzlos gestrichen werden. Er war durch die Klage des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Komiker Jan Böhmermann in die Diskussion geraten, nachdem er jahrelang nicht zur Anwendung gekommen war.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Streichung von Paragraf 103 beschlossen. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates schreibt die Bundesregierung, sie unterstütze dessen gleichlautendes Anliegen, halte aber am eigenen Gesetzentwurf fest.
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