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30.01.2017 Inneres — Antwort — hib 57/2017

Zukunft der Optionspflicht

Berlin: (hib/STO) In der Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2013 haben nach der Geburtenstatistik des Statistischen Bundesamtes insgesamt 491.862 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10788) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10719) hervor. Danach erwarben nach der Einbürgerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes 49.242 Kinder ausländischer Eltern bis Ende 2015 die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung nach Paragraph 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Wie die Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage darlegte, erwerben Kinder ausländischer Eltern seit der am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich ein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Gemäß Paragraph 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes seien zudem ausländische Kinder unter zehn Jahren, die sich am 1. Januar 2000 rechtmäßig aufhielten und zum Zeitpunkt ihrer Geburt die genannten Voraussetzungen erfüllt hatten, eingebürgert, wenn ein entsprechender Antrag bis zum 31. Dezember 2000 gestellt wurde.

„Allerdings mussten die Begünstigten nach Erreichen der Volljährigkeit auf ihre ausländische(n) Staatsangehörigkeit(en) verzichten beziehungsweise deren Verlust nachweisen, um die deutsche Staatsangehörigkeit mit Vollendung des 23. Lebensjahrs nicht wieder zu verlieren“, hieß es in der Kleinen Anfrage weiter. Danach entfällt diese sogenannte Optionspflicht seit einer weiteren Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes durch CDU, CSU und SPD Ende 2014, „wenn die Betroffenen nachweisen, dass sie sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres acht Jahre im Inland aufgehalten haben, sechs Jahre die Schule besucht haben oder im Inland einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben“.

Am 6. Dezember 2016 habe die CDU auf ihrem Parteitag beschlossen, die Rückabwicklung der Reform aus dem Jahr 2014 anzustreben, führte die Fraktion ferner aus. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, wird sie „in dieser Legislaturperiode keine Initiative zu einer Neuregelung der Optionspflicht ergreifen“.

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