+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

01.02.2017 Inneres — Antwort — hib 63/2017

Ansiedlung von Jesiden in Deutschland

Berlin: (hib/STO) Fragen der Ansiedlung von Jesiden aus dem Nordirak in Deutschland erörtert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10844) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10755). Wie die Regierung darin darlegt, haben über das vom Bundesinnenministerium unterstützte Landesaufnahmeprogramm Baden-Württembergs „insgesamt 1.100 jesidische Flüchtlinge Aufnahme in Deutschland (Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) gefunden“.

Vor der Bestimmung von Kontingenten für eine Neuansiedlung (Resettlement) prüft die Bundesregierung laut Vorlage „gemeinsam mit UNHCR den weltweiten Bedarf an Neuansiedlungen und erarbeitet auf dieser Grundlage eine Aufnahmeanordnung“. Dabei sei zu berücksichtigten, dass Neuansiedlungen für Flüchtlinge vorgesehen sind, die sich bereits in einem Erstaufnahmestaat befinden und weder eine Bleibeperspektive noch eine Rückkehrperspektive haben. Binnenvertriebene fielen somit bereits nicht in den Kreise derer, die für ein Resettlement in Frage kommen. Für jesidische Frauen und Kinder, die sich noch im Nordirak befinden, könne das aufenthaltsrechtliche Instrument der Neuansiedlung daher nicht verwendet werden.

Zur Frage, ob die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern für eine „Kontingentaufnahme von verfolgten jesidischen Frauen und Kindern aus dem Nordirak analog dem baden-württembergischen Modell“ werben wird, heißt es in der Antwort, dass das Bundesinnenministerium bisher jegliche Bitten der Bundesländer um Erteilung des Einvernehmens für entsprechende Landesaufnahmeprogramme positiv beschieden habe. Diese positive Haltung des Ministeriums gegenüber den Landesaufnahmeprogrammen sei in den Bundesländern hinreichend bekannt.

Zur Zahl der jesidischen Schutzsuchenden aus Syrien und dem Irak, die bis einschließlich Dezember 2016 eine Umverteilungszusage nach Deutschland erhalten haben, aber sich noch in Griechenland befinden, verweist die Bundesregierung darauf, dass die aktuellen Daten zur Religionszugehörigkeit ausschließlich auf Angaben der Betroffenen gegenüber der griechischen Asylbehörde beruhen. Die Angabe sei ihm Rahmen des Relocationverfahrens nicht zwingend gefordert. Mit Stand vom 27. Dezember vergangenen Jahres sei für 46 Menschen, die gegenüber der griechischen Asylbehörde eine jesidische Religionszugehörigkeit angegeben haben, eine Zusage zur Umverteilung nach Deutschland an Griechenland ergangen. Davon hätten zehn die syrische und 36 die irakische Staatsangehörigkeit,

Marginalspalte