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01.02.2017 Inneres — Antwort — hib 63/2017

Sicherheitsüberprüfungen im BfV

Berlin: (hib/STO) Über Aspekte der Sicherheitsüberprüfungen von Bewerbern beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10847) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10698). Wie die Fraktion darin schrieb, berichteten ab dem 29. November viele Medien, dass ein Mitarbeiter des Bundesamtes „einen Bombenanschlag in der BfV-Zentrale geplant habe und festgenommen“ worden sei. Vor seiner Einstellung habe „das BfV im Internet nicht nach etwaiger Erwähnung dieses Bewerbers geschaut“.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, unterliegen die Einstellungspraxis und Personalauswahl im BfV „strengen Qualitätsmaßstäben und einer ständigen Kontrolle zur Prozessoptimierung“. Derzeit würden „insbesondere die einzelnen Komponenten der Personalauswahl intensiv überprüft“.

Zugleich verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass das Bundeskabinett am 21. Dezember vergangenen Jahres die Novelle des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (SÜG) beschlossen habe. Darin sei zur Verbesserung der Überprüfungsqualität bei Bewerbern und Mitarbeitern der Nachrichtendienste, der einem Nachrichtendienst vergleichbaren Behörden sowie im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums „unter anderem die Verpflichtung vorgesehen, in der Sicherheitserklärung die Adressen eigener Internetseiten und Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken anzugeben, sowie die Befugnis, die öffentlich sichtbaren Teile hiervon einzusehen“. Darüber hinaus werde das BfV auf Bitte des Bundesinnenministeriums künftig zu eigenen Bewerbern mit deren Einwilligung eine allgemeine Internetrecherche im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen durchführen.

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