Speicherung in Datei „Gewalttäter Sport“
Berlin: (hib/HAU) Ende 2016 waren 10.907 Personen in der Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) gespeichert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10908) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10724) hervor. Darin heißt es weiter, nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen erfolge eine proaktive Benachrichtigung über gespeicherte Personen in der DGS durch Rheinland-Pfalz und Bremen. Alle anderen Länder sowie auch die Bundespolizei (BPOL) würden keine Benachrichtigungen durchführen.
Eine proaktive Information der von einer Speicherung betroffenen Person ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich. Insbesondere auch, da eine der Datenspeicherung zugrunde liegende Datenerhebung immer offen erfolge. Die Rahmenbedingungen einer Eintragung in die DGS seien transparent, das Rechtsschutzinteresse sei angemessen berücksichtigt, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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